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Anwalt für Ausländerrecht

Rechtsberatung zum deutschen Ausländerrecht und zum europäischen Ausländerecht durch die Kanzlei Kleiboemer-Dr. Arroyave Partnerschaft

Anwalt für Ausländerrecht: unsere Leistungen

Deutschland ist seit mehreren Jahrzehnten ein Einwanderungsland, also ein Land, das Menschen aus aller Welt zum Leben, Studieren und Arbeiten anzieht. Um sich in Deutschland niederzulassen, ist in der Regel die Beantragung eines Visums zur Einreise und anschließend die Bearbeitung der Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. Aufenthaltstitels erforderlich.

Unsere Kanzlei bietet in Kooperation mit dem Anwalt für Ausländerrecht Matti Kleibömer (Hempel - Kleibömer Partner)
folgende Dienstleistungen an:
  1. Beantragung eines Visums zur Einreise nach Deutschland bei deutschen Botschaften weltweit   
  2. Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  3. Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung
  4. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte
  5. Beantragung der Befreiung von der Visumpflicht und Bearbeitung des Aufenthaltstitels direkt in Deutschland
  6. Antrag auf Ausstellung einer Visa-Vorabgenehmigung
  7. Ausarbeitung von Antworten, Eingaben, Erklärungen, Stellungnahmen und Begleitung von Einsprüchen vor den Ausländerbehörden
  8. Antrag auf Aufhebung der Einreisebeschränkungen wegen Abschiebungsgründen
  9. Antrag auf vorläufige Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Grenzübertrittsbescheinigung
  10. Antrag auf Teilnahme an einem Integrationskurs
  1. Verfahren für eine Blaue Karte
  2. Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit mit Blauer Karte
  3. Bearbeitung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit
  4. Beschleunigtes Verfahren für Facharbeiter   
  5. Bearbeitung einer Aufenthaltserlaubnis für Selbständige oder Freiberufler
  6. Bearbeitung von Visa und Aufenthaltstiteln für die Stellensuche
  7. Bearbeitung einer Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung von Anpassungsmaßnahmen (Nivellierung), die von den deutschen Behörden im Verfahren zur Anerkennung ausländischer Diplome zur Berufsausübung in Deutschland gefordert werden
  8. Verfahren für eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung
  9. Verfahren für Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung
  10. Visum zur Berufsausbildung
  11. Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung
  12. Visum Vander Elst
  13. Au  -pair
Die Möglichkeit des Familiennachzugs ist ein Recht sowohl von Deutschen als auch von Unionsbürgern und ausländischen Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig für einen längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben. Dieses Recht dient dem Schutz des Familienlebens und des Lebens als Paar.
 
Der Familiennachzug erfolgt zum engsten Familienkreis, also zum Ehegatten, zu minderjährigen Kindern, zu Eltern minderjähriger Kinder und in besonderen Fällen zu volljährigen Eltern und anderen Familienmitgliedern.

  1. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (Ehepartner, gleichgeschlechtliche Paare, Minderjährige und Eltern deutscher minderjähriger Kinder)
  2. Familiennachzug des Ehegatten ohne A1
  3. Antrag auf Familiennachzug für andere Familienmitglieder wie Eltern von volljährigen Kindern und für volljährige Kinder zur Vermeidung außergewöhnlicher Schäden
  4. Familienwiedereingliederung für Familienangehörige von EU-Bürgern
  5. Vertretung und Ablauf einer Eheschließung in Deutschland
  6. Scheidung eines Ausländers, der mit einem Deutschen oder einem EU-Bürger verheiratet ist, und Erlangung eines vom (ehemaligen) Ehegatten unabhängigen Aufenthaltstitels
  7. Antrag auf Anerkennung ausländischer Scheidungen
  8. Antrag auf Platz in einem Integrationskurs
Kontaktperson
Dr. Mario Arroyave
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