Die Möglichkeit des Familiennachzugs ist ein Recht sowohl von Deutschen als auch von Unionsbürgern und ausländischen Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig für einen längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben. Dieses Recht dient dem Schutz des Familienlebens und des Lebens als Paar.
Der Familiennachzug erfolgt zum engsten Familienkreis, also zum Ehegatten, zu minderjährigen Kindern, zu Eltern minderjähriger Kinder und in besonderen Fällen zu volljährigen Eltern und anderen Familienmitgliedern.
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (Ehepartner, gleichgeschlechtliche Paare, Minderjährige und Eltern deutscher minderjähriger Kinder)
- Familiennachzug des Ehegatten ohne A1
- Antrag auf Familiennachzug für andere Familienmitglieder wie Eltern von volljährigen Kindern und für volljährige Kinder zur Vermeidung außergewöhnlicher Schäden
- Familienwiedereingliederung für Familienangehörige von EU-Bürgern
- Vertretung und Ablauf einer Eheschließung in Deutschland
- Scheidung eines Ausländers, der mit einem Deutschen oder einem EU-Bürger verheiratet ist, und Erlangung eines vom (ehemaligen) Ehegatten unabhängigen Aufenthaltstitels
- Antrag auf Anerkennung ausländischer Scheidungen
- Antrag auf Platz in einem Integrationskurs