Anerkennung und Homologation ausländischer Diplome
Damit ein Ausländer in Deutschland als qualifizierte Fachkraft gilt, reicht es nicht aus, einen Abschluss in einem technischen oder universitären Beruf zu haben, sondern es ist auch erforderlich, dass dieser Abschluss in Deutschland anerkannt oder anerkannt ist.
Verfügt der Berufstätige über ein Diplom aus einem Drittstaat, also ein Diplom, das nicht aus Deutschland oder einem Land der Europäischen Union stammt, ist es erforderlich, dass der (zukünftige) Arbeitnehmer den Prozess der Homologation oder Anerkennung seines oder seines Abschlusses durchführt ihr Diplom vor den deutschen Behörden. Diese Anerkennung ist in vielen Fällen Voraussetzung für die Erlangung einer Arbeitserlaubnis.
In reglementierten Berufen ist die Anerkennung des ausländischen Abschlusses zwingend erforderlich, da dies der Fall istsie ist unabdingbare Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland ausüben zu können und die Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlangen zu können.
Die Homologation oder Anerkennung des Titels oder Diploms eröffnet Ihnen bessere Zugangsmöglichkeiten zu einem Arbeitsplatz und gibt dem Arbeitgeber die Garantie für die Eignung des Fachmanns. Darüber hinaus kann die Bundesagentur für Arbeit eine Anerkennung verlangen, um Sie auch in nicht reglementierten Berufen zu beauftragen.
Sie wollen in Deutschland arbeiten? Dann beraten, begleiten und vertreten wir Sie in dem Verfahren, damit Sie Ihren ausländischen akademischen oder technischen Abschluss anerkennen lassen, damit Sie in Deutschland einen Arbeitsplatz finden können.